Aktuelles

18.01.2024

Wir wünschen allen Patient*innen alles Gute für 2024!

Seit Anfang Januar gilt die e-Rezept-Pflicht. Das heißt: Gesetzlich Versicherte bekommen Rezepte nur noch auf digitalem Wege, abzurufen in Apotheken mithilfe der Versichertenkarte oder speziellen Apps. Hierzu muss vorher Ihre Versichertenkarte in unserer Praxis eingelesen werden! Wir bitten Sie, dies bei Medikamentenbestellungen zu bedenken. 
Auch benötigen wir für die Freigabe der Rezepte einen gewissen Vorlauf. Es ist uns leider nicht möglich, die Rezepte sofort freizugeben. Wenn Sie vormittags ein Rezept bestellen, wird es in der Regel ab 14:30 Uhr (Mo-Fr) abrufbar sein. Nachmittags bestellte Rezepte (Mo, Di, Do) können in der Regel ab 17:30 abgerufen werden.
Wir danken für Ihr Verständnis und weisen darauf hin, dass wir uns diese Regelungen nicht ausgedacht haben. 

NB: Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Versichertenkarte aktuell ist!